Rz. 15b

Die ursprüngliche Erwähnung der Seekasse als eigene Kassenart in § 4 war an sich insofern unzutreffend, als diese gerade keine eigenständige Körperschaft war. Erst durch Art. 6 Nr. 13, Art. 86 Abs. 4 RVOrgG v. 9.12.2004 hatte die Seekasse als See–Krankenkasse den Status als Krankenkasse erlangt (vgl. Komm. zu § 165). Die See–Krankenkasse ist inzwischen als Krankenkasse und Kassenart weggefallen, nachdem sie sich durch Beschluss nach § 165 Abs. 4 i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 selbst aufgelöst und mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinigt hat.

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