Rz. 7

Organe des MD Bund sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Regelung entspricht der Organisation bei den MD (§ 279 Abs. 1). Die bis zum 31.12.2019 bestehende Mitgliederversammlung des MDS entfällt mit der Umwandlung des MD Bund in eine Körperschaft am 1.1.2022.

 

Rz. 8

Während der Verwaltungsrat die "legislativen" Vorgaben für die Durchführung der Aufgaben zu beschließen hat, obliegen dem Vorstand die Aufgaben der "Exekutive", die Verwaltungsaufgaben durchzuführen. Der Verwaltungsrat beschließt also die Vorgaben für die Durchführung der Aufgaben und der Vorstand ist als ausführendes Organ mit den Verwaltungsaufgaben betraut. Die Organstruktur entspricht dem eingleisigen Organsystem in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Rz. 9

Der Verwaltungsrat ist das kollegial organisierte Selbstverwaltungsorgan des MD Bund. Der Vorstand ist hauptamtliches und gerichtlich und außergerichtlich vertretungsberechtigtes Organ.

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