Rz. 33

Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit werden nach den Vorschriften des SGB XI durch die Pflegekassen erbracht. Der MD prüft in diesem Zusammenhang nach den §§ 17, 18 SGB XI die leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in eine Pflegestufe. Daneben ist der MD bei der Erstellung von Richtlinien beteiligt und wirkt bei der Qualitätssicherung in der stationären Pflege durch örtliche Prüfungen (§§ 112 ff. SGB XI) mit.

 

Rz. 34

Die Norm stellt klar, dass sich die Aufgaben des MD im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung zusätzlich aus den Vorschriften des SGB XI ergeben

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