Rz. 55a

Dem MD wird ermöglicht, Bundesbeamte auf ihre Dienstfähigkeit zu untersuchen und hierzu Gutachten zu erstellen, wenn die zuständige Behörde sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den MD wendet (Satz 1). Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben durch den MD für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht beeinträchtigt wird. Die Bundesbehörde hat dem MD die Kosten der Untersuchung und Begutachtung zu erstatten (Satz 2). Eine Verwendung von Umlagemitteln zur Finanzierung dieser Aufgaben ist dabei auszuschließen. Umlagemittel dürfen ebenfalls nicht verwendet werden, wenn der MD eingesetzt wird, Kontrollen zur Einhaltung von Qualitätsanforderungen in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern nach § 275a durchzuführen (Satz 3).

 

Rz. 55b

Die näheren Einzelheiten des Verfahrens, insbesondere zum Verfahren der Auftragserteilung, zur Frist für die Gutachtenerstellung und zum Verfahren der Begutachtung sowie zum Verfahren und zur Höhe der Kostenerstattung, sind in einer Vereinbarung zu regeln (Satz 4). Vertragspartner sind der MD Bund und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter Beteiligung der MD, die Aufgaben nach Satz 1 übernehmen wollen.

 

Rz. 55c

Die MD haben die Vereinbarung ihrer Aufsichtsbehörde vorzulegen, die der Vereinbarung innerhalb von 3 Monaten widersprechen kann, wenn die Erfüllung der übrigen Aufgaben des MD gefährdet wäre (Satz 5).

 

Rz. 55d

Mit der Neuregelung wird lediglich der Kreis der möglichen Gutachter erweitert (BT-Drs. 18/4095 S. 138 f.). Die Regelung ist für den MD kostenneutral, da die den MD entstehenden Kosten von der beauftragenden Behörde erstattet werden. Die aufseiten der beauftragenden Behörde entstehenden Kosten beruhen nicht auf der Neuregelung, sondern auf den Vorschriften über die ärztliche Begutachtung (§§ 44 bis 49 BBG) und sind den Behörden auch bislang schon entstanden. Insgesamt wird erwartet, dass durch den erweiterten Gutachterkreis die Dauer der Verfahren zur Zurruhesetzung bei Dienstunfähigkeit verkürzt werden können, sodass damit langfristig Einsparungen für den Bundeshaushalt erzielt werden können.

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