Rz. 26

Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden.

 

Rz. 27

Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat ein Antragsrecht gegenüber der Krankenkasse, die Arbeitsunfähigkeit durch den MD überprüfen zu lassen (Abs. 1a Satz 3).

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