Rz. 15

Treffen bei versicherungspflichtigen Rentnern neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere Versorgungsbezüge zusammen und überschreiten diese Einnahmen gemeinsam die Beitragsbemessungsgrenze, ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Anteile der Versorgungsbezüge eine Verhältnisrechnung in analoger Anwendung des durchzuführen; der Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (AdL-Rente) kommt in diesem Zusammenhang kein Vorrang vor den anderen Versorgungsbezügen zu:

BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12 KR 23/12 R, USK 2014-185.

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