Rz. 12i
Die jährlichen Entschädigungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates einschließlich Nebenleistungen sind jährlich zum 1.3. vom GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger und gleichzeitig in den Mitteilungen des Spitzenverbandes zu veröffentlichen. Die erste Veröffentlichung ist zum 1.3.2017 fällig.
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