Rz. 1
§ 211 wurde durch Art. 1, 79 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt.
Mit Art. 4 Nr. 8 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 30.3.2005 um einen Halbsatz (Verweis auf § 30 Abs. 3 SGB IV; personelle Unterstützung der obersten Bundes- und Landesbehörden) ergänzt.
Durch Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426, 2432) wurde Abs. 4 neu angefügt und trat rückwirkend zum 17.10.2008 in Kraft.
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