Rz. 2

§ 20a konkretisiert die bereits in § 20 als Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung bezeichneten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Die Bedingungen der alltäglichen Lebenszusammenhänge prägen gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen. Ergänzend zu den bisherigen Angeboten, die auf das Gesundheitsverhalten des Einzelnen ausgerichtet sind, sollen verstärkt Aktivitäten und Maßnahmen gefördert werden, die ein gesundheitsförderndes Lebensumfeld unterstützen und die die Menschen dort erreichen, wo sie sich überwiegend aufhalten.

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