Rz. 11

Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß § 300 Abs. 1 maschinenlesbar erhalten und die jetzt auch den pharmazeutischen Unternehmern oder im Falle der Vereinbarung nach Abs. 5 den pharmazeutischen Großhändlern maschinenlesbar übermittelt werden. Um die Rabatte prüfen zu können, sind maschinelle Prüfdateien erforderlich, die auf den Angaben der pharmazeutischen Unternehmer beruhen und auf Bundesebene entwickelt werden. Die pharmazeutischen Unternehmer sind verpflichtet, ihre Grunddaten (z. B. Herstellerabgabepreis) dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) als der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisation der Apotheker zur Verfügung zu stellen und ständig zu aktualisieren.

Mit Wirkung zum 1.7.2008 sind die bisher zuständigen Spitzenverbände der Krankenkassen als Datenempfänger durch den GKV-Spitzenverband abgelöst worden (vgl. Art. 2 Nr. 19 i. V. m. Art. 46 Abs. 2 GKV-WSG), eine Folge der neuen Organisationsstruktur der Verbände der Krankenkassen. Das Nähere zur Datenübermittlung können die Spitzenorganisationen der Apotheker, der pharmazeutischen Großhändler und der pharmazeutischen Unternehmer in einem Rahmenvertrag regeln. Der GKV-Spitzenverband ist an diesem Rahmenvertrag deshalb nicht beteiligt, weil sein Interesse damit erfüllt ist, dass er die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Daten über Hersteller- und Großhandelsrabatte auf maschinell lesbaren Datenträgern erhält und daraus ein Prüfverzeichnis "GKV-Arzneimittel-Rabatte" entwickelt, welches 14-tägig aktualisiert und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Das Prüfverzeichnis enthält ausschließlich Fertigarzneimittel, auf die mindestens einer der Rabatte angewendet werden kann.

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