Rz. 3

Die Bundesregierung hat erheblichen Bedarf für die Einrichtung von Pflegestützpunkten gesehen. In dem Gesetzesentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (BT-Drs. 16/7439 S. 74 ff.) nimmt sie Bezug auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Runden Tisches Pflege. Dort wurdenProbleme bei der zielgerichteten und angemessenen Unterstützung der Pflegebedürftigen benannt. Bemängelt wurde insbesondere eine stattgehabte Konzentration auf körperliche Probleme oder einzelne Episoden im Krankheitsverlauf bei Vernachlässigung psychischer und sozialer Belange sowie einer ganzheitlichen und auf Dauer angelegten Gesamtversorgungsstruktur.

 

Rz. 4

Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten sollen Grenzen zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, der offenen örtlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überwunden und im Rahmen eines umfassenden Betreuungs- und Versorgungskonzeptes eine Verbesserung der Zusammenarbeit angestrebt werden. Neben der Verbesserung von Versorgungsqualität und -kontinuität soll die Wirtschaftlichkeit des Gesamtversorgungssystems durch Vermeidung von Fehl-, Unter- und Überversorgung und eine enge Verzahnung der Systeme gesteigert werden. Die Bundesregierung hofft insbesondere, dass sich durch verstärktes Zusammenwirken der Kräfte insbesondere im ambulanten Bereich die Möglichkeit eröffnet, die Zahl kostenintensiver vollstationärer Versorgungsfälle zurückzudrängen.

Bei Formulierung dieser Zielsetzungen wurden die Überlegungen und Erfahrungen einer Vielzahl von Einrichtungen aufgegriffen und berücksichtigt, die im Rahmen des Modellprogramms des BMG zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger gefördert worden sind.

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