Rz. 2

Laut einer repräsentativer Studie der Techniker Krankenkasse (TKK) rangiert als wichtigste Quelle für Gesundheitsinformationen gleich hinter dem Arzt mit 82 % inzwischen das Internet mit 77 % (https://www.tk.de/resource/blob/2040318/a5b86c402575d49f9b26d10458d47a60/studienband-tk-studie-homo-digivitalis-2018-data.pdf). Neben vielen Vorteilen für die Versicherten birgt dies allerdings auch die Gefahr, im Wege der internetgestützten "Eigendiagnose" aufgrund fehlender Verständlichkeit medizinischer Fachbegriffe und grundsätzlich auch fehlender grundlegender Kenntnisse, insbesondere aber auch wegen mangelnder Qualität der digitalen Informationsquelle oder Falschinformationen nachhaltig fehlgeleitet zu werden. Wie wichtig die Vermittlung medizinisch gesicherter und zutreffender Informationen durch das Internet jedoch ist, belegen u. a. die seit Jahren wachsende Impfmüdigkeit oder die nicht nachvollziehbaren "Masern- oder Windpockenpartys" beispielhaft erschreckend. Digitale Informationen sinnvoll zu nutzen, setzt unabdingbar voraus, grundlegende Kenntnisse mit digitalen Quellen zu erwerben, auch um die Seriosität und Kompetenz der Quelle der Informationen einigermaßen sicher beurteilen zu können. Es ist daher konsequent, diese Aufgaben in einem gesetzlichen Förderkonzept digitaler Gesundheitskompetenz zu verankern.

 

Rz. 3

Die Vorschrift ist vor diesem Hintergrund im Zusammenhang mit § 20h Abs. 2 zu sehen, der die Krankenkassen im Rahmen der Förderung der Selbsthilfegruppen verpflichtet, gleichberechtigt zu rein analogen Angeboten auch digitale Anwendungen zu unterstützen, die einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Versorgung bei der Unterstützung und Begleitung von Therapien in allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen leisten. Die dafür nötige grundlegende Kompetenz ist bei den Versicherten alters- und bildungsabhängig unterschiedlich ausgeprägt. Um zu verhindern, dass einzelne Gruppen von Versicherten die Potenziale entsprechender Technologien nicht nutzen können, ist die Vermittlung von digitaler Gesundheitskompetenz ein Anliegen des Gesetzgebers, auch um Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu mindern. Gleichzeitig können dadurch Kenntnislücken hinsichtlich der verarbeitungsbezogenen Personendaten sowie der Betroffenenrechte geschlossen werden, was grundsätzlich die Akzeptanz digitaler Anwendungen erhöht.

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