Rz. 11

Wenn keine Einigung über die Durchführung eines Modellvorhabens erzielt wird, kann jede Vertragspartei das zuständige sektorenübergreifende Schiedsgremium (§ 89a) anrufen. Das Schiedsgremium kann auch vom Robert-Koch-Institut angerufen werden, wenn kein Einvernehmen über das Modellvorhaben hergestellt wurde.

 

Rz. 12

(unbesetzt)

 

Rz. 13

Die Anrufung des Schiedsgremiums soll unterbleiben, wenn in einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung bereits ein Modellvorhaben vereinbart wurde, in der Kassenärztlichen Vereinigung keine überbezirkliche Versorgung besteht und eine überregionale Durchführung in mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen aus wissenschaftlichen Gründen nicht erforderlich ist (Satz 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge