Rz. 18

Der MD kann auch von den für die Krankenhausplanung zuständigen Stellen der Länder mit Kontrollen beauftragt werden. Geprüft werden landesrechtlich vorgesehene Qualitätsanforderungen. Der Auftrag muss die Prüfung rechtfertigenden Anhaltspunkte sowie den konkreten Gegenstand und Umfang des Kontrollauftrags umfassen. Eine Kontrolle durch den MD kann erfolgen, wenn die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen (z. B. zur Durchführung der Kontrollen, zu den Mitwirkungspflichten der Krankenhäuser und den notwendigen datenschutzrechtlichen Befugnissen) gegeben sind (BT-Drs. 18/5372).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge