Rz. 2

Das Konzept einer primären Prävention und Gesundheitsförderung, das grundlegend in § 20 (vgl. die Komm. dort) verankert ist, geht davon aus, auf Umwelt, Arbeitsleben und Lebensstil der Menschen einzuwirken, um so Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder zu verringern. § 20 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff der primären Prävention als Leistung zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken, während demgegenüber die Sekundärprävention rein diagnostischer Natur und als solche nicht auf Änderungen des festgestellten Zustandes des Versicherten gerichtet ist. Eine HIV-Infektion stellt nach wie vor eine lebenslange, bislang nicht heilbare und unbehandelt potenziell lebensbedrohliche Infektion dar. Die orale Präexpositionsprophylaxe (PrEP) nach § 20j ist eine Methode zur Prävention einer HIV-Infektion. Sie eröffnet eine ergänzende Option zu einer effektiven Präventionsstrategie mit dem Ziel, die Raten der HIV-Neuinfektionen zu senken. Der Gesetzgeber hat sich dabei von Studien leiten lassen, nach denen in Staaten, in denen die PrEP bereits seit einigen Jahren zur Verfügung steht, nachweisbar die Zahl der HIV-Neuinfektionen um bis zu 40 % gesunken ist. Die PrEP biete damit einen wirksamen Infektionsschutz in einem Bereich, für den Impfungen bislang nicht zur Verfügung stehen und sei ein wichtiger Faktor für die öffentliche Gesundheit (BT-Drs. 19/6337 S. 86).

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