Begriff

Bei der Sofortmeldung handelt es sich um eine Meldung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen beschäftigt wird. Die Sofortmeldung ist vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder einem Service-Rechenzentrum spätestens bei Beschäftigungsaufnahme mittels Datenübertragung direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund DSRV zu übermitteln. Sie wird in der dort geführten Stammsatzdatei gespeichert. Dem Versicherten ist der Inhalt der Meldung in Textform mitzuteilen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Grundlage für die Erstellung der Sofortmeldung bildet § 28a Abs. 4 SGB IV i. V. m. § 7 DEÜV. Relevante Informationen enthält auch das Gemeinsame Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" (GR v. 29.6.2016) in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten können nach § 8 SchwarzArbG Bußgelder verhängt werden.

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