Der Unternehmer muss bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten den Betriebs- bzw. Personalrat beteiligen; unmittelbare Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit wirken mit.

Die Bestellung kann formlos erfolgen. I. d. R. werden Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt und Aufgaben sowie Zuständigkeitsbereich festgelegt. Ein Muster für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten liefert z. B. die Abb. 18 in DGUV-I 211-042.

I. d. R. informiert der Arbeitgeber über Bestellung und Zuständigkeitsbereich mit einem Aushang oder im Rahmen einer Betriebsversammlung.

 
Achtung

Personen mit Führungsverantwortung sollten nicht bestellt werden

Da Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe ehrenamtlich ausüben und nicht weisungsbefugt sind, sollten Personen mit Führungsverantwortung nicht als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.

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