1Die Bundesagentur für Arbeit ist auch Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte[2] [Bis 31.03.2011: Hilfebedürftige] im Sinne des Zweiten Buches, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. 2Die Zuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung[3] [Bis 31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft] oder des zugelassenen kommunalen Trägers für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen nach § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches bleibt unberührt. 3Die Bundesagentur für Arbeit unterrichtet die zuständige gemeinsame Einrichtung[4] [Bis 31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft] oder den zugelassenen kommunalen Träger und die Leistungsberechtigten[5] [Bis 31.03.2011: den Hilfebedürftigen] schriftlich oder elektronisch [6]über den festgestellten Rehabilitationsbedarf und ihren Eingliederungsvorschlag. 4Die gemeinsame Einrichtung[7] [Bis 31.12.2010: Arbeitsgemeinschaft] oder der zuständige kommunale Träger entscheidet unter Berücksichtigung des Eingliederungsvorschlages innerhalb von drei Wochen über die Leistungen zur beruflichen Teilhabe.

[1] § 6a eingefügt durch Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Anzuwenden ab 01.08.2006.
[2] Geändert durch Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011. Anzuwenden ab 01.04.2011.
[3] Geändert durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03.08.2010. Anzuwenden ab 01.01.2011.
[4] Geändert durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03.08.2010. Anzuwenden ab 01.01.2011.
[5] Geändert durch Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011. Anzuwenden ab 01.04.2011.
[6] Eingefügt durch Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017. Anzuwenden ab 05.04.2017.
[7] Geändert durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03.08.2010. Anzuwenden ab 01.01.2011.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge