Auswertung der Tabelle

Werden Fragen in der Spalte "Indiz für Selbstständigkeit" überwiegend mit einem "X" gekennzeichnet, spricht dies für eine Selbstständigkeit. Allerdings handelt es sich tatsächlich nur um ein Gesamtbild von Indizien. Nicht alle Antworten werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gleichermaßen gewichtet. Die Bewertung zeigt also lediglich eine Tendenz auf.

Wichtig
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV ) bewertet aufgrund der Kennzeichnung in der Sozialversicherungsmeldung rechtverbindlich, ob die ausgeübte Tätigkeit des GmbH-Gesellschafters im Rahmen einer Selbstständigkeit oder einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird. Die zuständige Einzugsstelle beurteilt im Anschluss, ob und in welchen Sozialversicherungszweigen im Falle einer Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt. Wurde die Kennzeichnung in der Meldung versehentlich nicht vorgenommen, sollte in Zweifelsfällen das kostenlose Statusanfrageverfahren bei der DRV beantragt werden.
Sachverhalt Indiz für
AN-Tätigkeit
Indiz für
Selbstständigkeit
A Hält der Geschäftsführer Gesellschaftsanteile an der GmbH in der er tätig ist? (Gesellschafter-Geschäftsführer)   X
B Hält der Arbeitnehmer, ohne Geschäftsführer zu sein, Gesellschaftsanteile an der GmbH in der er tätig ist? (mitarbeitende Gesellschafter) X  
C Ist die zu bewertende Person Geschäftsführer einer GmbH, hält von dieser aber keine Gesellschaftsanteile? (Fremdgeschäftsführer) X  
A1 Sofern Beschlüsse der Gesellschaft nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen und sich das Stimmrecht nach der Höhe der Geschäftsanteile richtet: Hält die zu bewertende Person als Gesellschafter-Geschäftsführer mindestens 50 % des Stammkapitals?   X
A2 Kann die zu bewertende Person als Gesellschaft-Geschäftsführer aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag sämtliche Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern (umfassende Sperrminorität)?   X
A3 Ist die zu bewertende Person mehrheitlich beteiligter Treuhand-Gesellschafter-Geschäftsführer und ergibt sich die Verpflichtung und Abhängigkeit als Treuhänder allein aus dem Treuhandvertrag?   X
A5 Ist die zu bewertende Person ausschließlich im Rahmen des Gesellschaftsvertrags zur Mitarbeit verpflichtet?   X
A6 Werden durch einen Geschäftsführervertrag Regelungen im Hinblick auf eine Arbeitszeit getroffen? X  
A7 Werden durch die anderen Gesellschafter bzw. durch die Gesellschafterversammlung Weisungen zur Geschäftsführertätigkeit erteilt? X  
A8 Muss Urlaub durch die anderen Gesellschafter oder der Gesellschafterversammlung genehmigt werden? X  
A9 Hat die zu bewertende Person der GmbH oder anderen Gesellschafter Darlehen gewährt oder für diese Bürgschaften übernommen?   X
A10 Ist eine Abberufung bzw. Kündigung als Geschäftsführer jederzeit möglich? X  
A11 Erhält die zu bewertende Person eine gleichbleibende monatliche Vergütung, unabhängig von der Vertragslage? X  
A12 Wird die Vergütung als Geschäftsführer auch im Krankheitsfall ohne zeitliche Begrenzung weitergezahlt?   X
A13 Ist die zu bewertende Person am Gewinn der Gesellschaft unabhängig von den eigenen Gesellschaftsanteilen beteiligt bzw. erhält sie Tantiemen oder andere erfolgsabhängige Bezüge?   X
B1 Sofern Beschlüsse der Gesellschaft nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen und sich das Stimmrecht nach der Höhe der Geschäftsanteile richtet: Hält die zu bewertende Person mehr als 50 % des Stammkapitals?   X
B2 Hat die zu bewertende Person der GmbH oder anderen Gesellschafter Darlehen gewährt oder für diese Bürgschaften übernommen, sodass der Wert ihrer eigenen Gesellschaftsanteile plus dem Darlehen bzw. der Bürgschaft mehr als 50 % der Stammeinlage entsprechen?   X
B3 Unterliegen die zu bewertende Person als Arbeitnehmer den Weisungen einer Geschäftsführung? X  
B4 Wurden in einem Arbeitsvertrag Regelungen zur Arbeitszeit, dem Arbeitsort und/oder der Art der Tätigkeit niedergelegt? X  
C1 Hat die zu bewertende Person der GmbH oder Gesellschafter Darlehen gewährt oder für diese Bürgschaften übernommen, die dem Wert von mehr als 50 % der Stammeinlage der GmbH entsprechen?   X

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