Vielfach werden von verschiedenen Bundesländern Schulprojekte wie z. B. "Der soziale Tag" durchgeführt. Im Rahmen dieser Projekte arbeiten Schüler einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird im Einvernehmen mit den Schülern und den Arbeitgebern an die jeweilige Organisation gespendet. Grundsätzlich führen die Zahlungen im Rahmen dieser Arbeitsverhältnisse zwar zu Arbeitslohn. Vor dem Hintergrund, dass auf der Seite des Schülers regelmäßig steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, wird es aber verwaltungsseitig in diesen Fällen nicht beanstandet, wenn vom Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber abgesehen wird und bei Privatleuten auf die Führung eines Lohnkontos verzichtet wird. Die Schüler brauchen den im Rahmen der Projekte erzielten Arbeitslohn aus Billigkeitsgründen in einer eventuell durchzuführenden Einkommensteuerveranlagung nicht ansetzen.[1]

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