Das Ergebnis der Interventionsplanung ist die Freigabe von Maßnahmen bzw. Interventionen. Die inhaltliche und organisatorische Planung wurde bereits in der Phase 3 "Interventionsplanung" erstellt und muss nun an die aktuelle Situation im Unternehmen adaptiert werden. Dies betrifft v. a.:

  • Berücksichtigung der Urlaubs- und Ferienzeiten (oder sonstige zu berücksichtigende Maßnahmen, wie Messen oder Events),
  • Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Gleitzeit),
  • grundsätzliche Verfügbarkeit des Personals für Maßnahmen,
  • Durchführung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit,
  • Durchführung im Unternehmen oder außerhalb des Unternehmens.

Sind diese Punkte geklärt, werden die Teilnehmer informiert und zu den entsprechenden Terminen eingeladen. Bei Bewegungsprogrammen müssen Kontraindikationen berücksichtigt werden, ebenso die Begrenzung auf den Bereich der Primär- und Sekundärprävention. Mitarbeiter, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der Tertiärprävention zuzuordnen wären, können an Seminaren und Workshops teilnehmen. Darüber hinaus unterstützen Maßnahmen der Verhältnisprävention grundsätzlich alle 3 Präventionsstufen.

Werden die Maßnahmen nach den Kriterien der Krankenkassen geplant, müssen sie vordefinierten Handlungsfeldern und Präventionsprinzipien zugeordnet werden (Abb. 6).

Abb. 6: Übersicht Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der Betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß GKV-Leitfaden Prävention[1]

 
Praxis-Beispiel

Rückencoaching am Arbeitsplatz mit Optimierung Ergonomie

Handlungsfelder: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention) und Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil (Verhaltensprävention)

Präventionsprinzipien: Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen (Verhältnisprävention), Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte (Verhaltensprävention)

[1] GKV-Leitfaden Prävention, Ausgabe 2020 in der Fassung vom 14.12.2020.

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