Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen". Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) einen Leitfaden erstellt, der einerseits Präventions- und Gesundheitsförderungsziele definiert, aber auch Inhalte und notwendige Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt.

Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes:

  • Es existiert eine Unternehmensrichtlinie zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder ein Äquivalent (in Klein-/Kleinstbetrieben: Absichtserklärung).
  • Die Beschäftigten bzw. deren gewählte Vertretungen (Betriebs- bzw. Personalrat) werden am gesamten Prozess des Aufbaus und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen beteiligt.
  • Gesundheitsförderungsmaßnahmen basieren auf einer (möglichst regelmäßig aktualisierten) Ist-Analyse.
  • Maßnahmen werden durch ein internes Gremium gesteuert; in dieses sollte der Betrieb auch den Arbeitsschutzausschuss nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einbeziehen.
  • Alle Maßnahmen sind in eine regelmäßige Auswertung und Begleitung eingebunden.
  • Die Ergebnisse von Maßnahmen werden dokumentiert und sind an der BGF beteiligten Partnern zugänglich.[1]
 
Wichtig

Prozessorientierte Vorgehensweise

Um ein erfolgreiches BGM auch im Sinne der Nachhaltigkeit aufzubauen, ist eine prozessorientierte Vorgehensweise unabdingbar.

[1] GKV-Leitfaden Prävention, Ausgabe 2023 in der Fassung vom 27.3.2023.

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