3.1 Leitlinien für ein erfolgreiches BGM nach der Luxemburger Deklaration

Die Luxemburger Deklaration der EU für betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Erklärung der Mitglieder des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung, die 1997 anlässlich eines Treffens in Luxemburg zu den Zielen und Inhalten betrieblicher Gesundheitsförderung verfasst wurde. BGF, nach dem Verständnis der Deklaration, soll nicht nur auf das Verhalten der Beschäftigten und die Arbeitssituation Einfluss nehmen, sondern auch auf die Unternehmensgrundsätze und -leitlinien sowie auf Führungsgrundsätze. Mitarbeiter sollen als Erfolgs- und nicht als Kostenfaktor gesehen werden, an Entscheidungen beteiligt und so zur Übernahme von Verantwortung ermutigt werden. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anforderungen und Fähigkeiten besteht, Beschäftigte auf ihre Arbeit Einfluss nehmen können und sie (soziale) Unterstützung erhalten.

Der Erfolg der BGF hängt maßgeblich von den folgenden 4 Leitlinien ab:

  1. Die gesamte Belegschaft muss einbezogen werden (Partizipation).
  2. BGF muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden (Integration).
  3. Alle Maßnahmen und Programme müssen systematisch durchgeführt werden: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (Projektmanagement).
  4. BGF beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen. Sie verbindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem des Ausbaus von Schutzfaktoren und Gesundheitspotenzialen (Ganzheitlichkeit).

Obwohl die Luxemburger Deklaration von BGF spricht, stellt sie inhaltlich aber eher BGM dar. Die zuvor genannten Leitlinien können als Erfolgskriterien für ein BGM betrachtet werden. Sie in der Planung eines BGM und in der dauerhaften Durchführung zu berücksichtigen erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit. Die Deklaration macht deutlich, dass BGM nicht in Form einer einmaligen Durchführung eines Gesundheitstages oder eine Rückenschule gestaltet werden darf, sondern prozessorientiert. Die Vorgehensweise orientiert sich am Regelkreis des Qualitätsmanagementsystems (PDCA-Zyklus). Demnach müssen geplante Maßnahmen (Plan) nach der Umsetzung (Do) bewertet (Check) und deren Wirksamkeit überprüft werden, sodass die darauf folgenden Maßnahmen entsprechend angepasst und modifiziert werden können (Act). Ziel ist stets der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP).

3.2 Qualitätskriterien der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention

Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen". Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) einen Leitfaden erstellt, der einerseits Präventions- und Gesundheitsförderungsziele definiert, aber auch Inhalte und notwendige Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt.

Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes:

  • Es existiert eine Unternehmensrichtlinie zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder ein Äquivalent (in Klein-/Kleinstbetrieben: Absichtserklärung).
  • Die Beschäftigten bzw. deren gewählte Vertretungen (Betriebs- bzw. Personalrat) werden am gesamten Prozess des Aufbaus und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen beteiligt.
  • Gesundheitsförderungsmaßnahmen basieren auf einer (möglichst regelmäßig aktualisierten) Ist-Analyse.
  • Maßnahmen werden durch ein internes Gremium gesteuert; in dieses sollte der Betrieb auch den Arbeitsschutzausschuss nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einbeziehen.
  • Alle Maßnahmen sind in eine regelmäßige Auswertung und Begleitung eingebunden.
  • Die Ergebnisse von Maßnahmen werden dokumentiert und sind an der BGF beteiligten Partnern zugänglich.[1]
 
Wichtig

Prozessorientierte Vorgehensweise

Um ein erfolgreiches BGM auch im Sinne der Nachhaltigkeit aufzubauen, ist eine prozessorientierte Vorgehensweise unabdingbar.

[1] GKV-Leitfaden Prävention, Ausgabe 2023 in der Fassung vom 27.3.2023.

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