Kurzbeschreibung

In dem Muster wird gezeigt, wie die Umsatzsteuer korrekt in der Schlussrechnung dargestellt wird, wenn Anzahlungen geleistet wurden.

Wichtige Hinweise

Bei der Erstellung einer Schlussrechnung ist auf den korrekten Umsatzsteuerausweis zu achten. Wird die Umsatzsteuer falsch dargestellt, ist sie doppelt fällig.

Hinweis: Durch das Corona-Steuerhilfegesetz II wird befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % reduziert. Sofern Anzahlungen in einem Zeitraum geleistet werden, für den ein anderer Steuersatz gilt als für den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wird, muss dies in der Schlussrechnung entsprechend berücksichtigt werden. Für diese Fälle wurden der Arbeitshilfe zwei weitere Muster hinzugefügt. Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Steuersatzänderung finden Sie im Beitrag Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020: Herausforderungen für die Praxis

Muster

Schlussrechnung bei Anzahlungen

Schlussrechnung bei Anzahlungen vor Steuersatzänderung zum 1.7.2020

Schlussrechnung bei Anzahlungen vor Steuersatzänderung zum 1.1.2021

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