Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung bzw. bei Übernachtungen im Ausland mit dem jeweiligen Auslandsübernachtungsgeld[1] steuerfrei ersetzen. Diese Möglichkeit scheidet jedoch aus, wenn der Arbeitgeber der Besatzung eine unentgeltliche bzw. verbilligte Unterkunft auf dem Schiff zur Verfügung stellt.[2]

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