Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]

Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe

Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch auf die ausländischen Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe. Sofern deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt jedoch außerhalb des Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuchs liegt, sind diese kranken-[3] und damit pflege- sowie arbeitslosenversicherungsfrei.[4] Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich auf Antrag befreien lassen.[5]

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