Begriff

Schieds- und Schlichtungsverfahren bieten die Möglichkeit der Streitbeilegung und -entscheidung, ohne Mitwirkung von Instanzen der staatlichen Justiz. Damit ein Mindestmaß an fairer Verfahrensführung und transparenter Entscheidungsfindung gewährleistet ist, sind jedoch die Grundzüge von Schieds- und Schlichtungsverfahren gesetzlich geregelt. Verfahrensverstöße können vor staatlichen Gerichten angegriffen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) sind in den §§ 101 ff. die Grundsätze für außergerichtliche Schiedsverfahren in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten geregelt. Die Vorschriften der ZPO sind in Arbeitssachen nicht anwendbar (§ 101 Abs. 3 ArbGG). Tarifliche Schiedsverfahren sind im Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20.8.1946 geregelt. Schlichtungsverfahren zwischen den Verbänden werden in einzelnen Vereinbarungen der Verbände miteinander vorgesehen.

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