Rz. 24

§ 37 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet die Rehabilitationseinrichtungen zur Durchführung eines internen Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet allgemein alle organisierten Maßnahmen, die der Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Leistungen jeglicher Art dienen. Im Sinne des § 37 werden unter dem internen Qualitätsmanagement die Feststellung und Dokumentation aufeinander abgestimmter Tätigkeiten zur Lenkung und Leitung einer Reha-Einrichtung verstanden. Interne Qualitätsmanagementsysteme dienen also in erster Linie

  • der einrichtungsinternen kontinuierlichen Problemerkennung,
  • der Schwachstellenanalyse,
  • der Qualitätsverbesserung sowie
  • der Weiterentwicklung der Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Leistungserbringung.
 

Rz. 25

Hinsichtlich der unterschiedlichen Qualitätsdimensionen und Qualitätsmanagementsystemen wird auf die "Gemeinsamen Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX" verwiesen (Text vgl. Rz. 23). Auf der Grundlage dieser Gemeinsamen Empfehlung haben die Rehabilitationsträger gemäß Abs. 2a a. F. grundsätzliche Anforderungen für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement entwickelt. Näheres hierzu vgl. Rz. 27 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge