Rz. 72

Reha-Recht – Die Onlineplattform für Rehabilitationsrecht und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR): http://www.reha-recht.de.

Auf der Homepage der BAR (www.bar-frankfurt.de) sind im Internet unter dem Link Publikationen u. a. folgende Empfehlungen, Vereinbarungen usw. veröffentlicht:

  • Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (GE Reha-Prozess).
  • Orientierungshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Rehabilitationsträger (BAGüS), der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Kontext der Beantragung von Leistungen im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich/Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen/bei anderen Leistungsanbietern.
  • Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C.
 

Rz. 73

Zur Anwendung des SGB IX bei Hilfsmitteln:

BSG, Urteile v. 15.3.2018, B 3 KR 12/17 R, B 3 KR 18/17 R, B 3 KR 4/16 R.

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