Rz. 4

Die in Abs. 2 beschriebenen Aufgaben sind nicht in einer abschließenden Aufzählung ("insbesondere") genannt. Die Anforderungen an die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterliegen fortlaufenden Veränderungen. Der Beobachtung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Auswertung und Bewertung der Zusammenarbeit anhand einer differenzierten Datengrundlage wird daher ein erhebliches Gewicht beigemessen. Hieraus soll die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsschwerpunkte für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger entwickeln. Aufgaben sind daher u. a. die Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen und zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit (Abs. 2 Nr. 2), die Erstellung von Curricula zur trägerübergreifenden Beratung, die Begleitung des Peer-Prinzips ("Beratung Betroffener durch Betroffene") in der Rehabilitation (Abs. 2 Nr. 5, Forschungsvorhaben über die Qualität der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger sowie Evaluationen zu Fragen des Reha- und Teilhaberechts (Abs. Nr. 9). Mehr als bisher soll auch vorgesehen sein, Betroffene in die konzeptionelle Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation einzubeziehen (Abs. 2 Nr. 7).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge