Rz. 4

Auf die Ausgleichsabgabe können 50 v. H. des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge angerechnet werden.

Der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallende Rechnungsbetrag ist in Abs. 1 Satz 1 als "Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten" definiert.

 

Rz. 5

Materialkosten sind die Kosten des im hergestellten oder verarbeiteten Produkt enthaltenen Fertigungsmaterials, das von der Werkstatt von außen zugekauft ist. Zu den Materialkosten gehören danach nicht nur die Kosten für die Materialien, die die Haupteigenschaft des hergestellten Produkts (also etwa das für die Fertigung von Paletten zugekaufte Holz) charakterisieren, sondern alle Materialien, die in die Herstellung des Produkts einfließen (in dem obigen Beispiel also auch Nägel, Leim u. a.).

 

Rz. 6

Hilfs- und Betriebsstoffe, die bei der Herstellung oder Verarbeitung zwar verwendet werden, jedoch nicht Teil des Produkts werden, sind dagegen keine Materialkosten.

 

Rz. 7

Keine abzuziehenden Materialkosten fallen an für:

  • die Erbringung einer Dienstleistung (etwa Verpackung von vom Auftraggeber gestellten Produkten,
  • die Lieferung von durch die Werkstatt hergestellten oder verarbeiteten Waren ausschließlich aus vom Auftraggeber gestellten, also nicht von der Werkstatt auf eigene Kosten eingekauften Materialien,
  • die Lieferung von Erzeugnissen der Landwirtschaft oder Tierzucht der Werkstatt.
 

Rz. 8

Für die Bewertung der Materialkosten ist der Einkaufspreis maßgeblich.

 

Rz. 9

Die Beschränkung der Anrechnung auf einen Teil der Arbeitsleistung ist im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S: 1088) mit Wirkung zum 1.8.1996 erfolgt. Bis dahin war der Gesamtrechnungsbetrag einschließlich der Materialkosten berücksichtigungsfähig. Von diesem Rechnungsbetrag konnten – unter der Voraussetzung, dass hierin eine Arbeitsleistung der Werkstatt von wenigstens 30 v. H. enthalten war – 30 v. H. auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Die Regelung wurde geändert, um auszuschließen, dass Aufträge mit hohem Materialwert und entsprechend hohen Rechnungsbeträgen auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden können (Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 13/2440).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge