Rz. 7

Die Beratenden Ausschüsse für behinderte Menschen sind beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Beratende Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt ist also dann beschlussfähig, wenn wenigstens 5 seiner Mitglieder bzw. im Falle der Verhinderung die Stellvertreterin oder der Stellvertreter anwesend sind. Der Beratende Ausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit ist dagegen erst dann beschlussfähig, wenn wenigstens 6 seiner Mitglieder, im Falle der Verhinderung die Stellvertreterin oder der Stellvertreter anwesend sind.

 

Rz. 8

Die Beschlüsse und Entscheidungen werden – sofern Beschlussfähigkeit (s. Satz 1) vorliegt – mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bzw. Stellvertreterinnen und Stellvertreter getroffen.

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