
Hat der Auftraggeber im Zusammenwirken mit dem Auftragnehmer Zweifel an dem Vorliegen von Versicherungspflicht oder wollen sich die Beteiligten rechtlich absichern, können sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen.
Hinweis
Zeitpunkt des Eintritts von Versicherungspflicht
Abhängig vom Zeitpunkt des Antrags auf Statusfeststellung tritt ggf. Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit ein.
Ausschluss der Statusfeststellung
Eine Statusfeststellung wird nicht durchgeführt, wenn vor der Antragstellung bereits durch die Einzugsstelle oder einen Rentenversicherungsträger, z. B. durch Ankündigung einer Betriebsprüfung, ein Verwaltungsverfahren, in dem auch über das Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entschieden werden kann, eingeleitet wurde. Antragsberechtigt sind Arbeitgeber/Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber/Auftragnehmer.
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