Rz. 8

Die Regelung steht in Zusammenhang mit den Bemühungen des Gesetzgebers im Herbst 2015, angesichts einer präzedenzlosen Zahl von Asylbewerbern, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen, das Asylverfahren zu beschleunigen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sollen die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfacht und Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt werden. Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, wird zudem für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit geschaffen, von geltenden Regelungen und Standards abzuweichen. Daneben wollte der Gesetzgeber zugleich die Integration derjenigen mit einer guten Bleibeperspektive verbessern. Diese Menschen sollen so schnell wie möglich in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür wurden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Daneben wurde geregelt, dass das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete als Fachkräfte nach drei Monaten entfällt, bei den übrigen, geringer qualifizierten Kräften wurde der Zugang zur Leiharbeit hingegen erst nach einer Wartezeit von 15 Monaten ermöglicht.

 

Rz. 9

Der Gesetzgeber hat Änderungen u. a. im AufenthG und im SGB III vorgenommen, um damit die Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive bei einer zügigen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dies hält der Gesetzgeber auch für erforderlich, weil er damit einen Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens zu leisten erhofft. Sprache wird nach der Gesetzesbegründung als die Basis für eine erfolgreiche Integration definiert. Asylbewerber sowie Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive sind danach aufgefordert, frühzeitig die deutsche Sprache zu erlernen, um sich in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integrieren zu können. Bislang hatten Asylbewerber sowie Geduldete keinen Zugang zum Integrationskurs nach §§ 43 ff. AufenthG. Daher wurden mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich erfolgreich sein wird, sowie bestimmte Geduldete und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel, bei denen auf nicht absehbare Zeit ein Ausreisehindernis besteht und die das Ausreisehindernis auch nicht selbst verschuldet haben, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen. Darüber hinaus hält der Gesetzgeber eine Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse für erforderlich. Sie werden als Schlüssel für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt angesehen. Das ESF-geförderte Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) läuft Ende des Jahres 2017 aus. Mit der Einführung einer Verordnungsermächtigung wurde die Grundlage für eine darüber hinaus gehende dauerhafte berufsbezogene Sprachförderung gelegt werden. Darüber hinaus sollen Personen mit guter Bleibeperspektive bereits frühzeitig die für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten können. Dafür ist § 421 für die Zeit vom 24.10.2015 bis 31.12.2015 (Eintrittszeitraum in Sprachkurse) neu gefasst worden.

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