Rz. 3

Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die Leitung und Geschäftsführung. Unter Leitung ist die Führung der Bundesagentur für Arbeit als Gesamtorganisation mit bundesweit verteiltem Dienststellennetz zu verstehen, insbesondere Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen, daneben eine Reihe besonderer Dienststellen. Sie drückt sich insbesondere durch die Bestimmung der strategischen und geschäftspolitischen Ziele sowie dem Abschluss von Zielvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Bundesregierung aus. Die Leitung wird vom Vorstand insgesamt wahrgenommen und kann insoweit nicht auf einzelne Vorstandsmitglieder übertragen werden (Vorstand als Kollegialorgan). Das drückt sich in der Beschlussfassung durch den Vorstand aus. Bei seinen Leitungsaufgaben entscheidet der Vorstand nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung, dabei hat er die Zustimmungserfordernisse durch den Verwaltungsrat nach der Satzung der Bundesagentur für Arbeit zu beachten. Im Übrigen agieren die Mitglieder des Vorstands eigenverantwortlich.

 

Rz. 4

Die Geschäftsführung durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit betrifft neben der Leitung das operative Geschäft, also die laufende Geschäftsführung zur Erreichung der strategischen und geschäftspolitischen Ziele sowie die Einlösung der Zielvereinbarungen. Damit sind der laufende Geschäftsbetrieb und die Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben gemeint. Die Geschäftsführung schließt insbesondere die Weisungsbefugnis des Vorstands gegenüber den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ein. Die laufende Geschäftsführung lässt eine Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands mit Ressortverantwortung zu (vgl. Abs. 3). Das Leitbild und die Führungsgrundsätze sind im strategischen Programm "BA 2020" – Antworten der Bundesagentur für Arbeit auf Fragen der Zukunft – (zwischenzeitlich zu BA 2025 weiterentwickelt) integriert. Dort sind auch die Ziele und Leistungsversprechen der Bundesagentur für Arbeit definiert. Das Motto der Bundesagentur für Arbeit, "Bringt weiter." bezieht sich auf die Kunden und die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit gleichermaßen. Daneben entwickelt die Bundesagentur für Arbeit nach einer Vorstandsentscheidung vom Juli 2020 in Initiativen die "BA der Zukunft", die bei Beteiligung der Mitarbeiterschaft hauptsächlich auf die Zukunftsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit abstellt.

 

Rz. 4a

Zu den strategischen Zielen der Bundesagentur für Arbeit gehören der persönliche Kundenkontakt, neue Dienstleistungen für Arbeitgeber sowie neue Angebote und intensivere Betreuung für Kunden je nach der Entfernung vom Arbeitsmarkt sowie die Nutzung der fortschreitenden Digitalisierung zum Nutzen von Kunden der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Mitarbeiter. Das Arbeitsprogramm der Bundesagentur für Arbeit ist auf das Motto "Bringt weiter." ausgerichtet. Das Motto spiegelt Kundenorientierung und Mitarbeiterfokus, Unternehmens- und Führungskultur, Führungsstil und schlanke Prozesse gleichermaßen. Das Gemeinwohl und das Wohl der Bundesagentur für Arbeit sind übergeordnete Interessen in einem gemeinsamen Arbeitsmarkt der Arbeitsförderung und der Grundsicherung. Das Arbeitsprogramm bis einschließlich 2022 beinhaltet die Ausrichtung der Organisation kontinuierlich auf die Zukunft, die Schaffung integrierter Online-Prozesse (end-to-end), die lernende Organisation, die Nutzung aller Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung, die Stärkung der Beratung, die gemeinsame Weiterentwicklung der Grundsicherung, die Internationalisierung der Dienstleistungen, die Neugestaltung der Personalarbeit, die kontinuierliche Verbesserung des Nutzens für die Kunden und der Status einer ökologisch-nachhaltig arbeitenden Organisation.

 

Rz. 4b

Die Vision der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2025 bezieht sich in Leitsätzen hauptsächlich auf die Agenturen für Arbeit und Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II als die Institutionen für individuelle Beratung, Vermittlung und Qualifizierung, Leistung eines Beitrages zur Übernahme von Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt und die Verbesserung der Teilhabechancen, die gemeinsame Gestaltung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes mit den Kooperationspartnern, die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Interesse der Kunden und Mitarbeiter sowie die gemeinsame, kompetente und leidenschaftliche Arbeit an der besten Dienstleistung für die Kunden. (Geschäftspolitische) Handlungsfelder, die sich darauf beziehen, sind

  • die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit,
  • die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf,
  • die Sicherung des Arbeitskräfte- und Fa...

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