Rz. 10

Die Entschädigung für die Mitglieder und Stellvertreter stellt kein Entgelt für die Selbstverwaltungstätigkeit dar, sondern vermeidet pauschal wirtschaftliche Nachteile. Die Entschädigung verfolgt im Übrigen keinen spezifischen Zweck, kann aber typisierend als Ausgleich für entgangenen Verdienst angesehen werden. Ob ein solcher tatsächlich entsteht, ist unerheblich. Voraussetzung ist aber die tatsächliche Teilnahme an einer Sitzung.

 

Rz. 11

Die Entschädigung beträgt 26,00 EUR für Mitglieder des Verwaltungsrats und 18,00 EUR für Mitglieder der Verwaltungsausschüsse je Sitzungstag. Für Besprechungstage außerhalb von Sitzungen und für Tage der An- und Abreise, an denen keine Sitzungen oder Besprechungen stattfinden, beträgt die Entschädigung 13,00 EUR bzw. 9,00 EUR.

 

Rz. 12

Für Tage der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen wird keine Entschädigung gezahlt.

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