Rz. 24

In der Schlüsselgruppe "Qualifikation" werden folgende Merkmale beurteilt:

  • Schulische Qualifikation,
  • Berufliche Qualifikation,
  • Berufserfahrung und
  • Sprachkenntnisse.
 
Praxis-Beispiel

Merkmal Berufliche Qualifikation

Kann der für den Zielberuf/die Zieltätigkeit ggf. erforderliche Berufs-/Studienabschluss bzw. die erforderliche Qualifikation nachgewiesen werden?

Liegen die für die Aufnahme einer Ausbildung und/oder eines Berufes erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vor?

  • Mögliche Indikatoren für die Beurteilung

Ausbildungs-, Studien- oder Bildungsabschluss,

Teilqualifikation,

Absagen von Arbeitgebern (Begründung: fehlende Kenntnisse),

Erfordernisse laut Stellenangebot,

Brüche im schulischen/beruflichen Werdegang und

Abbruch Studium/Ausbildung.

  • Mögliche Informationsquellen

Abschlusszeugnis(se) der Ausbildung, Facharbeiterbrief, Meisterbrief,

erworbene Diplome/(Staats-)Examen,

Weiterbildungszertifikate, Praktikumsnachweis/-zeugnis,

Anerkannte ausländische Bildungsabschlüsse/Qualifikationen/Zertifikate/Lizenzen/Befähigungsnachweise,

Selbstauskunft,

Freiwillig eingereichte Unterlagen von Bildungsträgern (bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern),

Kompetenzagentur (freiwillige Vorlage der Feststellungen),

Abgangs-/Abschlusszeugnis der Schule,

Immatrikulations-/Prüfungsnachweise,

Praktikumsbeurteilung,

Arbeitszeugnis,

Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),

Technischer Beratungsdienst (mit Einverständnis des Kunden/der Kundin) sowie

bei geflüchteten Menschen und bei Ungelernten: Ergebnisübersicht des Testverfahrens "MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen".

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