Rz. 22
In der Kompetenzklasse "Personale Kompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:
- Flexibilität,
- Kreativität,
- Lernbereitschaft,
- Sorgfalt/Genauigkeit und
- Zuverlässigkeit.
Teilkompetenz Kreativität
Kann der Kunde/die Kundin neue Ideen entwickeln und ist er bzw. sie einfallsreich?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Der Kunde hat ungewöhnliche Bewerbungsunterlagen, z. B. in inhaltlicher und formaler Darstellung, abwechslungsreiche Sprach- und Stilmittel.
Der Kunde/Die Kundin entwickelt unkonventionelle, erfolgversprechende Ideen und unübliche Vorgehensweisen bei der Arbeitsplatzsuche.
Der Kunde bzw. die Kundin "denkt quer" i. S. von Innovationsfähigkeit, Ideenvielfalt, z. B. hat er bzw. sie innovative Ideen für eine Selbstständigkeit oder hat im Beruf erfolgreich Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Der Kunde/Die Kundin übte relativ erfolgreich einen kreativen, gestaltenden Beruf bzw. entsprechende Hobbys aus, z. B. tüftelt an technischen Lösungen, schreibt Bücher.
- Mögliche Informationsquellen und sonstige Hinweise
Arbeitszeugnisse,
Schulzeugnisse,
Praktikumszeugnisse,
Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen),
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I) und
Selbsteinschätzung.
Zuweilen stimmt das Selbstbild des Kunden nicht mit der Einschätzung der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft überein. Da es jedoch unerlässlich ist, gemeinsam zu einem möglichst objektiven Bild zu gelangen, soll die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch eine Lösung entwickeln. Kommt diese nicht zustande, kann im Zweifelsfall der Berufspsychologische Service mit Einverständnis des Kunden/der Kundin zur Unterstützung herangezogen werden.
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