Rz. 18
Die Stärkenanalyse unterscheidet verschiedene Kompetenzen, die wiederum in Teilkompetenzen untergliedert werden. Die Stärke wird anhand von Leitfragen mit Hilfe von (möglichen) Indikatoren für eine Beurteilung sowie (möglichen) Informationsquellen festgestellt. Nachfolgend werden aus den Materialien der Bundesagentur für Arbeit die Kompetenzen benannt und Leitfragen, Indikatoren und Informationsquellen beispielhaft anhand einer Teilkompetenz dargestellt:
2.1.5.1 Methodenkompetenz
Rz. 19
In der Kompetenzklasse "Methodenkompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:
- Analyse- und Problemlösefähigkeit,
- Auffassungsfähigkeit,
- Entscheidungsfähigkeit,
- Ganzheitliches Denken,
- Organisationsfähigkeit.
Teilkompetenz Entscheidungsfähigkeit
Kann sich der Kunde/die Kundin mit relevanten Alternativen sachlich auseinandersetzen, sie bewerten und eine Entscheidung treffen?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Umgang mit Entscheidungssituationen:
Der Kunde/Die Kundin sitzt Entscheidungen nicht aus und entscheidet selbst für sich (lässt nicht andere für sich entscheiden).
Umgang mit getroffenen Entscheidungen:
Der Kunde/Die Kundin ändert nicht ständig seine bzw. ihre Meinung und steht zu einmal getroffenen Entscheidungen (grübelt nicht lange nach der Entscheidung, hinterfragt die getroffene Entscheidung nicht dauernd). Er/Sie zögert kaum bei Umsetzung der Entscheidung.
Hinweis: Der Umgang mit Entscheidungen sollte nicht an einer Einmalbeobachtung festgemacht werden. Anhaltspunkte können sich auch aus dem Lebenslauf ergeben.
- Mögliche Informationsquellen und sonstige Hinweise
Arbeitszeugnisse,
Schulzeugnisse,
Praktikumszeugnisse,
Lebenslauf,
Zertifikate,
Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen),
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I) und
Selbsteinschätzung.
Die Unterlagen weisen darauf hin, dass das Selbstbild des Kunden mit der Einschätzung der Vermittlungs- und Beratungsfachkraft nicht immer übereinstimmen muss. Da es jedoch unerlässlich ist, gemeinsam zu einem möglichst objektiven Bild zu gelangen, soll die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch eine Lösung entwickeln. Kommt diese nicht zustande, kann im Zweifelsfall der Berufspsychologische Service mit Einverständnis des Kunden zur Unterstützung herangezogen werden.
2.1.5.2 Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz
Rz. 20
In der Kompetenzklasse "Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:
- Belastbarkeit,
- Eigeninitiative,
- Motivation/Leistungsbereitschaft,
- selbstständiges Arbeiten und
- Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung.
Teilkompetenz Belastbarkeit
Kann der Kunde/die Kundin in schwierigen Arbeitssituationen mit Druck gut umgehen?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Der Kunde/Die Kundin konnte Ausbildungen, Qualifizierungen, Beschäftigungen (auch in schwierigen Situationen) durchhalten (keine Ausbildungsabbrüche ohne "objektive" Gründe wie Insolvenz). Anhaltspunkte hierfür finden sich im Lebenslauf.
Der Kunde/Die Kundin hat bereits erfolgreich unter belastenden Arbeitsbedingungen gearbeitet, z. B. arbeitsintensive Phasen (Projektarbeit), Zeitdruck, sozial/emotional herausfordernde Berufe, Bewältigung von Misserfolgen, Schichtdienst.
Der Kunde/Die Kundin bewältigt gut die Mehrfachbelastung durch familiäre Verpflichtungen (Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen) und die berufliche Situation (Arbeitsuche oder Arbeit) usw.
- Mögliche Informationsquellen und sonstige Hinweise
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),
Arbeitszeugnisse,
Schulzeugnisse,
Praktikumsbeurteilungen,
Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen),
Verhaltensbeobachtung; keine Einmalfeststellung,
Qualifizierungsnachweise und
Selbsteinschätzung.
Auch hier stimmt das Selbstbild des Kunden mitunter nicht mit der Einschätzung der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft überein. Da es jedoch unerlässlich ist, gemeinsam zu einem möglichst objektiven Bild zu gelangen, soll die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch eine Lösung entwickeln. Kommt diese nicht zustande, kann im Zweifelsfall der Berufspsychologische Service mit Einverständnis des Kunden zur Unterstützung herangezogen werden.
2.1.5.3 Sozial-kommunikative Kompetenz
Rz. 21
In der Kompetenzklasse "Sozial-kommunikative Kompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:
- Einfühlungsvermögen,
- Führungsfähigkeit,
- Kommunikationsfähigkeit,
- Kundenorientierung und
- Teamfähigkeit.
Teilkompetenz Kundenorientierung
Ist der Kunde/die Kundin in der Lage, Kundenanliegen offen gegenüber zu stehen und versucht er bzw. sie diese Wünsche zu erfüllen?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Der Kunde/Die Kundin hat Erfahrungen in einem klassischen Dienstleistungsberuf gesammelt.
Der Kunde/Die Kundin war in der bisherigen Tätigkeit gegenüber Kollegen, internen und externen Partnern offen und hilfsbereit (Servicementalität).
Der Kunde/Die Kundin kan...
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