Mit Art. 9 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde der Abschnitt 8 mit den §§ 50 bis 52 neu in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingefügt. Damit ist die Berufsausbildungsvorbereitung gesetzlich verankert worden. Im Anschluss daran wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB III eingefügt.

Zum 1.1.2009 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) aufgehoben. Dabei handelte es sich um eine Folgeänderung zur Einführung der sozialpädagogischen Begleitung bei der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2329).

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