Die durch das SARS-CoV-2-Virus hervorgerufene epidemische Lage von nationaler Tragweite (nachfolgend Epidemie) ist eine Gefahr für die Gesundheit jedes Einzelnen und zugleich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie betrifft jegliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Aktivität und damit auch die gesamte Arbeitswelt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft können nur im Gleichklang verwirklicht werden. Das in Abschnitt II beschriebene Konzept umfasst zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Voraussetzung für einen wirksamen und effizienten betrieblichen Infektionsschutz. Damit wird das Ziel verfolgt, mögliche Infektionsketten in den Betrieben und Verwaltungen zu unterbrechen, somit die Infektionszahlen niedrig zu halten, die Gesundheit von Beschäftigten und insgesamt der Bevölkerung zu schützen und zugleich Einschränkungen für die Wirtschaftstätigkeit zu minimieren.

Die Anforderung zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist auf die Dauer der vom Bundestag erklärten epidemischen Lage von Nationaler Tragweite nach § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) begrenzt.

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