Begriff

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit für das Saison-Kurzarbeitergeld regelt § 3 Nr. 2 EStG, § 32b EStG den Progressionsvorbehalt.

Sozialversicherung: Das Saison-Kurzarbeitergeld ist als Sonderform des Kurzarbeitergeldes in § 101 SGB III geregelt. Daneben gelten die allgemeinen Regelungen des Kurzarbeitergeldes (§§ 95100 SGB III und §§ 104108 SGB III). Nähere Regelungen zu den in das Leistungssystem einbezogenen Baubetrieben enthält die Baubetriebe-Verordnung. Die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld richten sich nach der Winterbeschäftigungs-Verordnung des BMAS.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Kurzlohn (= vermindertes Entgelt während saisonaler Kurzarbeit) pflichtig pflichtig

Saison-Kurzarbeitergeld (Sozialleistung)

* Zur KV, PV und RV auf Basis 80 % des Ausfallentgelts.
frei pflichtig*

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge