Während das Arbeitsentgelt in aller Regel am Ende des Monats zur Zahlung fällig ist, kann für Sachbezüge (Naturalleistungen) etwas anderes gelten. Diese Vergütungsbestandteile sind bei Fehlen einer vertraglichen Regelung je nach den Umständen des Einzelfalls zu entrichten. Handelt es sich beispielsweise um die Sachbezüge "Unterkunft" und "Verpflegung", so wird der Fälligkeitszeitpunkt naturgemäß zu Beginn des Monats bzw. zu Beginn der Woche o. Ä. liegen.

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