Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück, stellt dies eine sog. "negative Einnahme" dar; sie mindert die positiven Einnahmen des Arbeitnehmers im Jahr der Rückzahlung. Der Grund für die Rückzahlung ist unbeachtlich. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch die ursprüngliche steuerliche Belastung der nunmehr zurückgezahlten Bezüge war.

 
Achtung

Steuerliche Verhältnisse im Zeitpunkt der Rückzahlung maßgeblich

Lohnsteuerrechtlich sind die steuerlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Rückzahlung maßgeblich. Dadurch kann der Fall eintreten, dass die Steuerminderung durch die Lohnrückzahlung höher oder niedriger ist, als der ursprüngliche Lohnsteuereinbehalt.

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