Begriff

Die Rückenschule ist ein ganzheitliches Haltungs-, Verhaltens- und Einstellungstraining zur Förderung der Rückengesundheit und zur Vorbeugung einer Chronifizierung von Rückenbeschwerden. Sie vermittelt theoretische und v. a. praktische Kenntnisse zu rückenschonenden Bewegungsabläufen und rückengerechtem Verhalten im Alltag, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Untrennbar damit verbunden ist eine Verhältnisprävention, die Anregungen gibt zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und der Arbeitsorganisation. Die "Neue Rückenschule" zeichnet sich dadurch aus, dass die biomechanisch und medizinisch orientierte Zugangsweise durch den bio-psycho-sozialen Ansatz erweitert wurde.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 20 SGB V ist die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Rückenschulen durch die Krankenkassen. § 20b Abs. 1 SGB V ermöglicht die finanzielle Unterstützung betrieblicher Maßnahmen wie z. B. Rückschulkurse. Der GKV-Leitfaden Prävention legt die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

§ 4 Abs. 2 ArbSchG fordert, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen. Im Zusammenspiel mit der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und der Unterrichtung und Unterweisung nach § 12 ArbSchG lässt sich hier die Begründung für eine arbeitsplatzorientierte Rückenschule ableiten.

In der Neufassung des GKV-Leitfaden Prävention wurde der Setting-Ansatz für Unternehmen überarbeitet und erweitert. Die Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Gesundheitsförderung durch ein betriebsinternes Gremium ist ein wichtiges Element der Strukturqualität. Sie wird zunehmend als Managementaufgabe für Führungskräfte verstanden.

Die beste Rückenschule ist allerdings nur so gut, wie der Mitarbeiter das gelernte in seine tägliche Praxis umsetzt. Dazu ist er auch, was leider viel zu selten angesprochen wird, durch § 15 ArbSchG verpflichtet.

Je nach Arbeitsaufgabe wirken auch die jeweiligen Verordnungen auf die Gestaltung und das Verhalten ein, z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder die Lastenhandhabungsverordnung.

Die "Patientenleitlinie zur Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz" vereint Schlüsselempfehlungen verschiedener deutscher und internationaler Leitlinien. Im Rahmen der nichtmedikamentösen Therapieansätze werden Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Patientenschulung und Beratung, Rückenschule und Verhaltenstherapie mit kommentierten Nutzen-Schaden-Abwägungen aufgeführt und bei den wichtigsten präventiven Ansätzen, ergänzt durch "ergonomische Maßnahmen am Arbeitsplatz" weiter thematisiert.

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