Zur Ermittlung der einzelwirtschaftlichen Wirkungen der betrieblichen Präventionsarbeit betrachtet die RoP-Methode folgende Effekte:

  • Reduzierung des Gefährdungspotenzials,
  • Reduzierung sicherheitswidriger Verhaltensweisen,
  • Reduzierung der Anzahl der Arbeitsunfälle,
  • Reduzierung der Fluktuation,
  • Reduzierung der Betriebsstörungen,
  • Reduzierung der Ausfallzeiten,
  • Reduzierung der Ausschussmengen,
  • Reduzierung des Zeitbedarfs für Nacharbeiten,
  • Verbesserung der Produktqualität,
  • Verbesserung der Termintreue,
  • Erhöhung der Zahl der Innovationen und Verbesserungsvorschläge,
  • Verbesserung der Kundenzufriedenheit,
  • Verbesserung des Image in der Öffentlichkeit,
  • Verbesserung der Betriebskultur,
  • Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins der Beschäftigten.

Daraus werden folgende "relevante Nutzenarten" abgeleitet:

  • vermiedene Betriebsstörungen,
  • vermiedener Ausschuss und geringere Nacharbeit,
  • gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten,
  • nachhaltige Qualitätsorientierung und verbesserte Produktqualitäten,
  • Innovationen (neue Produkte und Dienstleistungen sowie Struktur- und Prozessinnovationen),
  • höheres Image.

RoP sieht eine expertengestützte Abschätzung des monetären Nutzens der einzelwirtschaftlichen Wirkungen der betrieblichen Präventionsarbeit vor. D. h., die betrieblichen Experten schätzen den Geldwert der "relevanten Nutzenarten".

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