Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift)

  • beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen,
  • bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder
  • bei einem Versichertenältesten

zu beantragen.[4] Die Rentenantragstellung wird dabei von derjenigen Stelle, die den Antrag aufnimmt, auch an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse prüft, ob die Versicherungspflicht als Rentner eintritt.

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