Kurzbeschreibung

Die Arbeitshilfe verschafft einen grundsätzlichen Überblick über alle relevanten Punkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige.

Vorbemerkung

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden häufig Neuregelungen beschlossen. Dies betrifft auch selbstständig Tätige. Die Checkliste verschafft einen Überblick, welche Punkte insbesondere für Selbstständige wichtig sind.

Checkliste

Aufgabe Ja Nein
Haben Sie bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt?    
Bei "Ja":    
  • Vervollständigen Sie durch einen Antrag auf Kontenklärung Ihr Versicherungskonto, denn

    • evtl. nicht beim Rentenversicherungsträger gespeicherte Zeiten lassen sich zeitnah besser rekonstruieren.
    • nur aus einem vollständig gespeicherten Versicherungskonto lässt sich eine verlässliche Renteninformation bzw. Rentenauskunft erstellen.
  • Fordern Sie eine Rentenauskunft über die bereits erworbenen Rentenansprüche an.

    • Die Rentenauskunft ist bei dem Rentenversicherungsträger anzufordern, bei dem zuletzt Beiträge eingezahlt wurden.
    • Sind Sie noch nicht 55 Jahre alt, muss Ihnen der Rentenversicherungsträger keine Rentenauskunft erteilen, wird es aber tun, wenn Sie ihm darlegen, dass dies für Ihre Vorsorgeplanung nötig ist.
    • Eine Rentenauskunft sollte immer Grundlage der weiteren Vorsorgestrategie sein.
   
Wird eine selbstständige Tätigkeit als Lehrer, Erzieher, Pflegeperson, Künstler und Publizist, Gewerbetreibender in einem Handwerksbetrieb oder Selbstständiger mit einem Auftraggeber ausgeübt?    
Bei "Ja":    
  • Für die selbstständige Tätigkeit besteht Versicherungspflicht kraft Gesetzes.

    • Versicherungspflicht bei Lehrern, Erziehern, Pflegepersonen und Selbstständigen mit einem Auftraggeber besteht nur, wenn im Zusammenhang mit der Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird.
    • Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, die selbstständige Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Aufnahme beim Rentenversicherungsträger anzuzeigen, damit die Versicherungspflicht und die zu zahlenden Beiträge mittels Bescheid festgestellt werden können.
    • Ändert sich an der Ausgestaltung der Tätigkeit etwas, das zum Wegfall der Versicherungspflicht führen könnte (z. B. die Einstellung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern), ist diese Änderung umgehend dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
   
Bei "Nein":    
  • Es besteht die Möglichkeit, eine Antragspflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung durchzuführen oder künftig weiterhin keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
   
Wird eine Pflichtversicherung auf Antrag in Betracht gezogen?    
Bei "Ja":    
  • Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich.

    • Die Antragspflichtversicherung können alle Selbstständigen nutzen, die der Versicherung nicht bereits kraft Gesetzes unterliegen.
    • Die Versicherungspflicht beginnt an dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen (i. d. R. Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit), wenn sie innerhalb von 3 Monaten danach beantragt wird; bei späterer Antragstellung mit dem Tag, an dem der Antrag beim Rentenversicherungsträger eingeht.
    • Bevor eine Pflichtversicherung beantragt wird, sollte genau geprüft werden, ob eine so feste Bindung an die gesetzliche Rentenversicherung gewünscht ist – sie kann nur beendet werden, wenn die selbstständige Tätigkeit wieder aufgegeben wird.
    • Wird eine feste Bindung durch Pflichtbeiträge nicht gewünscht, können freiwillige Beiträge gezahlt werden, deren Zahlung jederzeit wiedereingestellt werden kann. Allerdings kann mit freiwilligen Beiträgen grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben oder aufrechterhalten werden.
   

Wollen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Zusatzinformation: Eine Befreiung von einer Versicherungspflicht ist nur möglich für

  • versicherungspflichtige Handwerker, die für 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben;
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber in den ersten 3 Jahren ihrer Tätigkeit (sog. Existenzgründer) oder wenn die Versicherungspflicht erstmals nach dem 58. Geburtstag eintritt.

Bei "Ja":

  • Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich.

    • Von dem Antrag ist abhängig, ab wann die Befreiung wirkt.
    • Durch einen Befreiungsantrag werden Sie von der Verpflichtung befreit, Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen. Gleichwohl können Sie nach einer Befreiung freiwillige Beiträge einzahlen.
   
Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste?    
Bei "Ja":    
  • Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung, denn

    • dadurch zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (18,6 %) von Ihrem Einkommen.
    • wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag bzw. halber Regelbeitrag zu zahlen.
    • sie ist in 2024 bei monatlichen Einkünften bis zu 3.535 EUR/West und 3.465 EUR/Ost günstiger als der Regelbeitrag.

Hinweis: L...

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