Für diese Altersrentenart muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt werden. Hierauf werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, d. h. über Beitrags- und Ersatzzeiten hinaus auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten. Die zusätzlichen Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting werden ebenfalls berücksichtigt.

Geburtsjahrgang AR für langjährig Versicherte
abschlagsfrei vorzeitiger Bezug ab
Alter (Jahr/Monat) Alter (Jahr/Monat) Abschlag in %
bis 1948 65 63 7,2
1/1949 65/1 63 7,5
2/1949 65/2 63 7,8
3/1949 bis 12/1949 65/3 63 8,1
1950 65/4 63 8,4
1951 65/5 63 8,7
1952 65/6 63 9,0
1953 65/7 63 9,3
1954 65/8 63 9,6
1955 65/9 63 9,9
1956 65/10 63 10,2
1957 65/11 63 10,5
1958 66 63 10,8
1959 66/2 63 11,4
1960 66/4 63 12,0
1961 66/6 63 12,6
1962 66/8 63 13,2
1963 66/10 63 13,8
1964 und jünger 67 63 14,4

Hinweis zum Vertrauensschutz

Für Versicherte, die Vertrauensschutz haben, weil sie

  • vor 1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes des vereinbart haben,
  • vor 1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus bezogen oder,

werden die Altersgrenzen nicht angehoben. D. h., die Altersrente für langjährig Versicherte kann abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres und mit Abschlägen von bis zu 7,2 % nach Vollendung des 63. Lebensjahres beansprucht werden.

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1947 geboren sind und Vertrauensschutz haben, ist zudem eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte – mit entsprechend hohen Abschlägen – bereits vor der Vollendung des 63. Lebensjahres möglich:

Geburtsjahrgang AR für langjährig Versicherte (mit Vertrauensschutz)
abschlagsfrei vorzeitiger Bezug ab
Alter (Jahr/Monat) Alter (Jahr/Monat) Abschlag in %
bis 1947 65 63 7,2
1948 bis 10/1949 65 62/11 bis 62/1 7,5 bis 10,5
11/1949 bis 1963 65 62 10,8

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