Kurzbeschreibung

Berechnet wird der Rentenbeginn und die ungefähre Rentenhöhe. Benötigt wird dafür die aktuellste Renteninformation für zurückliegende Zeiten. Die "Rente mit 63" für Jahrgänge ab 1953 sowie die stufenweise Anhebung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr werden berücksichtigt. Bei möglichem vorzeitigem oder späteren Rentenbeginn werden Ab- bzw. Zuschläge ermittelt (planerische Komponente). Ebenso die Höhe der Aufstockungsbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Antritt.

Wichtige Hinweise

Der Rentenrechner dient dazu, für noch rentenfernere Jahrgänge zu überschlagen,

  • welche Rentenarten für den Betroffenen zur Auswahl stehen,
  • wie sich zukünftige Versicherungszeiten auf die Rentenhöhe auswirken und
  • wie hoch der Abschlag bei einem vorgezogenen Rentenbeginn ist.

Dabei werden neben der Regelaltersrente auch die Rente für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen betrachtet.

Der Rentenrechner liefert keine grundsätzliche Aussage zur Grundrente. Allerdings weist der Rechner auf die Möglichkeit des Grundrentenzuschlags hin, sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt scheinen.

Für eine genauere Berechnung der voraussichtlichen Rente oder des Grundrentenzuschlags wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater.

Hinweis

Soweit das 62. Lebensjahr bereits vollendet wurde, sind umfangreichere Daten notwendig, um eine genaue Rentenprognose zu erstellen. Diesen Sachverhalt bildet der Rentenrechner nicht ab: In diesem Fall sollte der zuständige Rentenversicherungsträger oder ein Rentenberater aufgesucht werden.

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